AGB & Haftung – Albatros Umzüge Berlin
Auf dieser Seite finden Sie die zugehörigen AGBs zu den jeweiligen Diensten von unserer Umzugsfirma.
- AGB – UMZUGS- UND TRANSPORTARBEITEN
- AGB – ENTRÜMPELUNGEN, ENTSORGUNGEN, ENTKERNUNGEN, ABRISS UND RÜCKBAU
- AGB – FÜR MALER-/ RENOVIERUNGS- UND / ODER LACKIERARBEITEN
- AGB – HALTEVERBOTSZONEN
AGB – UMZUGS- UND TRANSPORTARBEITEN
Lesen Sie bitte vor der Auftragserteilung sorgfältig und in Ruhe unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen durch. Darin sind sämtliche Vertragsbestandteile für den Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt, um so die Qualität und die Sicherheit zu gewährleisten.
Unsere AGB’s sind genau und ausführlich dargestellt. Bei weiteren Fragen zur Haftung und / oder den AGB´s, können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Wir beraten Sie gerne – 030 / 43 72 24 99.
§ 1 Beauftragen eines weiteren Frachtführers:
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.
§ 2 Zusätzliche Leistungen:
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird.
§ 3 Kündigung des Vertrages:
Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund wird eine Rücktrittzahlung von 30% des veranschlagten Entgelts erhoben. Ab 5 Werktage vor Auftragstermin ist eine Kündigung nicht mehr möglich. Es wird der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt. Bei einem Auftrag auf Stundenbasis werden in diesen Fällen 8 Stunden berechnet.
§ 4 Trinkgelder:
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
§ 5 Erstattung der Umzugskosten:
Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenerstattung hat, weist der diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen. Vor dem Umzug muss dann entweder ein Kostenübernahmeschein des Sozialamtes oder eine schriftliche Auftragsbestätigung des Arbeitsamtes vorliegen.
§ 6 Sicherung besonders transportempfindlicher Güter:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten, wie z.B. Waschmaschine, Plattenspieler, Fernseh-, HiFi- und Radio-Geräten und EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
§ 7 Elektro- und Installationsarbeiten:
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
§ 8 Aufrechnung:
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen nicht zulässig.
§ 9 Abtretung:
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden
Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
§ 10 Missverständnisse:
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigung, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigten Personen des Möbelspediteurs hat der Letztere nicht zu verantworten.
§ 11 Nachprüfung durch den Absender:
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
Nach Beendigung des Umzuges sind sämtliche Kartons vom Absender zu zählen und die Vollständigkeit auf dem Vertrag zu quittieren.
§ 12 Fälligkeit des vereinbarten Entgelts:
Der Betrag ist nach dem Entladen fällig und in bar zu bezahlen. Es können aber auch gesonderte Zahlungsvereinbarungen getroffen werden. Bei Auslandstransporten ist der Rechnungsbetrag vor Beginn der Verladung fällig und in bar zu bezahlen. Barauslagen und die Kosten des Transportes sind grundsätzlich in Euro zu bezahlen. Fremde Währungen werden nicht akzeptiert. Auch hier können gesonderte Zahlungsvereinbarungen getroffen werden. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Auftraggebers einzulagern, gemäß § 419 HGB.
§ 13 Gerichtsstand:
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht in dessen Bezirk, das sich vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als mit Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder persönlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 14 Vereinbarung deutschen Rechts:
Es gilt deutsches Recht.
§ 15 Haftung:
In der Leistung ist bereits eine Transportversicherung enthalten. Für eventuelle Schäden greift die Versicherung – siehe Auftragsformular. – Bilder und Bilderrahmen jeglicher Art dürfen nicht in Kartons verpackt werden. Zerbrechliche Gegenstände müssen auf der Verpackung gut sichtbar gekennzeichnet sein. Für evtl. Schäden wird sonst keine Haftung übernommen (Haftungsausschluss).
§ 16 Umzugskartons:
Umzugskartons werden nach Auftragserteilung zu den jeweilig gültigen Preisen verkauft.
Die 1. Lieferung der Kartons ist kostenfrei. Ab der 2. Kartonlieferung und bei Kartonabholung werden zusätzlich 15,00 € berechnet.
Unterrichtung des Empfängers bez. Schadensanzeige:
Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten: Untersuchen Sie das Gut bei Ablieferung auf erkennbare Beschädigungen oder Verluste. Halten Sie dieses auf der Empfangsbescheinigung bzw. einem Schadenprotokoll spezifiziert fest und melden Sie offensichtliche Schäden sofort beim verantwortlichen Mitarbeiter der Möbelspedition, jedoch spätestens 1 Tag nach Auftragsende. Verdeckte Schäden sind unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Auftragsende zu melden.
Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall:
Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt. Wird die Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie – um den Anspruchsverlust zu verhindern – in jedem Fall in schriftlicher Form innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung der Schadensanzeige.
WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR HAFTUNG des Möbelspediteurs einschließlich Haftungsvereinbarungen, Transportversicherung § 451g HGB
Anwendungsbereich:
Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB).
Für Beförderungen von Umzugsgut mit Bestimmungsort außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung.
Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.
Haftungsgrundsätze:
Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfristen entsteht (Obhutshaftung).
Haftungsausschluss:
Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfristen auf Umstände beruht, die der Möbelspediteur auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis).
Haftungshöchstbetrag:
Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von EUR 613,55 je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. – Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. – Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammen-hängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder durch Überschreitung der Lieferfristen entstehen, und handelt es sichum andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.
Besondere Haftungsausschlussgründe:
Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
1. Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden.
2. Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Kunden.
3. Kartons, die durch den Kunden selber verpackt wurden und nicht durch den Möbelspediteur.
4. Behandeln, verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender.
5. Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern.
6. Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat.
7. Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen.
Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes derzufolge es besondersleicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der in den Ziffern 1-8 bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsauschlussgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
Wertersatz:
Hat der Möbelspediteur Schadensersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme des Gutes zur Beförderung an.
Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis. Zusätzlich sind die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.
Außervertragliche Ansprüche:
Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen außervertraglichen Anspruch des Absenders oder des Empfängers gegen den Möbelspediteur wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist.
Wegfall der Haftungsbefreiungen und –begrenzungen:
Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Möbelspediteur vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.
Haftung der Leute:
Werden Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der Leute des Möbelspediteurs erhoben, so kann sich auch jener auf die Haftungsbefreiung und -begrenzung berufen. Das gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein,
dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.
Ausführender Möbelspediteur:
Wird der Umzug ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt (ausführender Möbelspediteur), so haftet dieser für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist während der durch ihn ausgeführten Beförderung entsteht, in gleicher Weise wie der Möbelspediteur. Der ausführende Möbelspediteur kann alle Einwendungen geltend machen, die dem Möbelspediteur aus dem Frachtvertrag zustehen. Werden Leute des ausführenden Möbelspediteurs in Anspruch genommen, so gelten für diese die Bestimmungen über die Haftung der Leute.
Haftungsvereinbarung:
Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, mit ihm gegen Bezahlung eines entsprechenden Entgelts eine weitergehende als die gesetzlich vorgesehene Haftung zu vereinbaren.
Transportversicherung:
Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, mit ihm das Gut gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie zu versichern.
Gefährliches Umzugsgut:
Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.B. Benzin oder Öle), ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben,
welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht (z.B. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosive Stoffe etc.)
AGBs FÜR ENTRÜMPELUNGEN, ENTSORGUNGEN, ENTKERNUNGEN, ABRISS UND RÜCKBAU
Lesen Sie bitte vor der Auftragserteilung sorgfältig unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen durch. Darin sind sämtliche Vertragsbestandteile für den Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt, um so die Qualität und die Sicherheit zu gewährleisten, die ein solcher Auftrag mit sich bringt.
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind genau und ausführlich dargestellt. Bei Fragen zur Versicherung und Haftung können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Wir beraten Sie gerne umfangreich – 030 / 43 72 24 99.
I. Allgemeines / Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung von Entrümpelungen, Entsor-gungen, Entkernungen, Abriss und Rückbau zwischen unserem Unternehmen (im Folgenden: Auftragnehmer) und dem Kunden / der Kundin (im Folgenden: Kunde) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
II. Vertragsvereinbarung / Vertragsschluss
Vertragssprache ist deutsch. Das Angebot kommt durch individuelle Vereinbarung oder Vor-Ort-Besichtigung zustande. Alle Angebote sind frei bleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer ist vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Angebots an das Angebot gebunden. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch den Auftragnehmer und dem Kunden zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bei allen angebotenen Dienstleistungen sind in den Räumlichkeiten befindliche Werte und Wertgegenstände vom Kunden vor Beginn unserer Tätigkeit sicherzustellen. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist von der Dienstleistung ausgeschlossen.
III. Leistungsbeschreibung
Unser Unternehmen führt Haushaltsauflösungen, Räumungen von Problemwohnungen, Entkernungen, Abriss und Rückbau (teilweise oder voll-ständig) von Wohnungen und Häusern durch. Der Auftragnehmer wird bei allen beauftragten Leistungen die Arbeiten sorgfältig, fachgerecht und termingerecht durchführen und das Objekt besenrein verlassen
IV. Eigentumsübergang
Bei der Beauftragung von Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen und Geschäftsauflösungen gehen alle, sich in dem Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über. Mit der Vertragsunterschrift versichert der Kunde gegenüber dem Auftragnehmer, dass er Eigentümer der Gegenstände oder zumindest vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat. Der Kunde ist verpflichtet, vor Durchführung der beauftragten Tätigkeiten, die zu entsorgenden Güter sorgfältig zu überprüfen und insbesondere alle Wertgegenstände (insbesondere Bargeld, Schmuck, Wertpapiere) zu entnehmen. Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag keine Verpflichtung Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten.
V. Leistungserbringung
Der Auftragnehmer ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.
VI. Leistungsverzögerungen
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von unserem Unternehmen nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Sie berechtigen unser Unternehmen dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
VII. Preise
Die Preise bemessen sich nach der Größe und Aufwand in Euro. Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung. Alle Preise gelten inklusive der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, inklusive der anfallenden gewerblichen Entsorgungskosten und ausschließlich zum im Vertrag vereinbarten Preis.
VIII. Abnahme
Die Abnahme der von unserem Unternehmen erbrachten Werkleistung ist durch Unterzeichnung des Auftrages vom Kunden oder eine befugte Person schriftlich zu bestätigen. Es gilt § 640 BGB.
IX. Zahlung
Alle erbrachten Werkleistungen sind nach Beendigung der Auftragsarbeiten in voller Höhe in BAR fällig. Andere Zahlungsarten benötigen der schriftlichen Form und Fixierung im Vertrag. Auch für Unternehmer gilt die Barzahlungspflicht für Erstaufträge uneingeschränkt. Unternehmer können jedoch auf das Geschäftskonto unseres Unternehmens überweisen, sofern die Überweisung ohne Verzögerung taggleich angewiesen wird. Ein Zahlungseinbehalt im Sinne von Gewährleistungssicherung ist nicht zulässig.
X. Kündigung
Die Kündigung des Auftrags durch den Kunden ist nach erfolgter Auftragserteilung nur in Ausnahmefällen und unter Angabe eines Grundes mit schriftlicher Zustimmung unseres Unternehmens möglich. Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Auftrages durch den Kunden- später als bis zum 3. Werktag vor dem Auftragstermin, werden entstandene Aufwendungen und entgangener Gewinn i.H.v. 50% der vereinbarten Vergütung fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Kündigt der Kunde den Auftrag früher als vor dem 3. Werktag vor dem Auftragstermin, so berechnet unser Unternehmen dem Kunden eine Pauschale i.H.v. 10 % ( mindestens jedoch 50,00 € ) des vereinbarten Preises. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
XI. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet eine saubere und ordentlich durchgeführte Entrümpelung und Entsorgung. Weist die Entrümpelung dennoch Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Kunde verpflichtet, diese Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.
XII. Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Zustand der in der Wohnung nach der Entrümpelung befindlichen An-/Einbauten, insbesondere für die Wände, (PVC/Holz) Böden, Schlösser, Jalousien, Rollläden, fehlende Schlüssel und sonstige Beschädigungen aller Art. Nach Auftragserteilung können für entrümpelte/entsorgte Gegenstände keine Schadensersatz-Ansprüche gestellt werden. Es werden alle Gegenstände entsorgt, d.h. die Wohnung wird besenrein!!!
XIII. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Berlin.
XIV. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
( Stand: 01.12.2016 )
AGBs FÜR MALER-/ RENOVIERUNGS- UND / ODER LACKIERARBEITEN
Lesen Sie bitte vor der Auftragserteilung sorgfältig und in aller Ruhe unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen durch. Darin sind sämtliche Vertragsbestandteile für den Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt, um so die Qualität und die Sicherheit zu gewährleisten.
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind genau und ausführlich dargestellt.
Bei weiteren Fragen zur Versicherung und Haftung können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Wir beraten Sie gerne kostenlos und umfangreich – 030 / 43 72 24 99.
1. Leistungsumfang
1. Dem Leistungsumfang liegen, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur durch eine Vor-Ort-Besichtigung ermittelte Leistungs mengen zugrunde.
2. Die Vergütung wird nach den vertraglich vereinbarten Preisen und den tatsächlich ausgeführten Arbeitsleistungen berechnet. (§ 2 Nr. 2 VOB, Teil B)
3. Aufmaß und Abrechnung erfolgt nach den für Maler-/ Renovierungs- und Lackierarbeiten einschlägigen Allgemeinen Technischen Vorschriften wie z.Bsp.: DIN 18 299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art), DIN 18 363 (Maler- und Lackierarbeiten), DIN 18 365 (Bodenbelagsarbeiten), DIN 18 366 (Tapezierarbeiten) und DIN 18 350 (Putz- uns Stuckarbeiten)
2. Urheberrecht und Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Skizzen, Aufmaßberechnungen und Ähnliches, die von uns erstellt und dem Angebot bei gefügt sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe an Mitbewerber oder die sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet. Bei Nichtzustandekommen eines Vertrags sind diese Unterlagen unaufgefordert an uns zurückzugeben.
3. Änderung des Angebotspreises
Tritt nach Abgabe des Angebotes eine wesentliche Veränderung der Preisermittlungsgrundlage, z.Bsp. durch Lohn- und Gehalts erhöhungen, durch Erhöhung tariflicher oder gesetzlicher Sozialaufwendungen, durch allgemeine Materialpreissteigerungen oder die Erhöhung gesetzlicher Abgaben und Steuern (z.B. Mehrwertsteuer) ein, so ändern sich die Angebotspreise für den Teil der Leistungen, der vereinbarungsgemäß erst zwei Monate nach Vertragsabschluss durchgeführt wird. Über solche, den bestehenden Vertrag, schwerwiegend betreffende Änderungen, wird der Auftraggeber umgehend schriftlich in Kenntnis gesetzt.
4. Zahlungen
1. Gemäß §16 VOB, Teil B, sind uns bei „Großaufträgen – ab einem Wert von 2.000,- €“ Abschlagszahlungen in den vertraglich ver einbarten Zeitabständen in Höhe des Wertes der nachgewiesenen, vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages zu gewähren.
2. Die Zahlung ist unverzüglich nach Beendigung der im Vertrag vereinbarten Arbeiten ( bei der Abnahme durch den Auftraggeber ) in BAR zu leisten. Skontoabzüge sind nicht zulässig.
Andere Zahlungsarten (Überweisung) sind nach Vereinbarung möglich, bedürfen jedoch der schriftlichen Festhaltung im Vertrag.
5. Haftung
Werden von uns erbrachte Leistungen vor der Abnahme durch den Auftraggeber oder durch Dritte beschädigt oder zerstört, so ent ällt der Zahlungsanspruch für die vereinbarten Leistungen nicht.
6. Abnahme
1. Die Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber hat unverzüglich nach Mitteilung über die Fertigstellung zu erfolgen.
2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung die Leistung nicht abnimmt (§ 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B) oder wenn der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genom men hat (§12 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B).
7. Gewährleistung
1. Unsere Leistungen werden vertragsgerecht und nach den Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr.
2. Die Verjährungsfrist für alle Mängelbeseitungsansprüche gemäß §13 Nr. 5 VOB, Teil B, beträgt bei Maler-/Renovierungs- und / oder Lackierarbeiten 14 Tage nach Abnahmetermin durch den Auftraggeber.
8. Kündigung
Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund wird eine Rücktrittszahlung von 50% des veranschlagten Entgelts erhoben. Ab 3 Werktage vor Auftragstermin ist eine Kündigung nicht mehr möglich. Es wird der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt.
9. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile der Ort unseres Betriebssitzes.
10. Zusätzliche Vereinbarungen
1. Vereinbarungen, die vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.
2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen.
AGB – HALTEVERBOTSZONEN
Grundsätzliches
Die nachfolgenden Bedingungen, werden bei einer Bestellung, vollständig durch den Kunden anerkannt bzw. sind Grundlage für eine Zusammenarbeit zwischen Albatros Umzüge und dem Kunden.
Beauftragung eines weiteren Dienstleisters
Albatros Umzüge kann weitere Dienstleistungsunternehmen für die Auftragsabwicklung beauftragen.
Beauftragung einer Halteverbotszone
Die Beauftragung einer Halteverbotszone muss in jedem Falle durch
das Online-Forumular erfolgen. Eine telefonische Beauftragung ist nicht möglich.
Daten für die Beauftragung
Der Kunde muss folgende Daten bei einer Beauftragung angeben: Aufstellungsort für die Halteverbotszone (Strasse, Haus-Nr., PLZ und Ort), Gültigkeitsdatum für die Halteverbotszone, Zeitspanne in der die Halteverbotszone gültig sein soll und die Breite der Halteverbotszone. Sollte die Uhrzeit oder die Breite fehlen, so gelten folgende Standartwerte als anerkannt: Uhrzeit von 07:00 – 19:00 Uhr, Breite 15m.
Bestätigung eines Auftrages
Albatros Umzüge ist verpflichtet, jeden Auftrag schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail. Erst nach Versendung der Bestätigung, gilt der Auftrag als angenommen.
Sonstiges zur Beauftragung durch den Kunden
Jede Halteverbotszone muss mindestens 10 Werktage vor Gültigkeit bei Albatros Umzüge beantragt werden. Andernfalls schließt Albatros Umzüge die Erteilung einer Genehmigung, durch das zuständige Amt aus.
Preise und Rechnungsbetrag
Die Preise und der Rechnungsbetrag versteht sich immer (wenn nicht anders ausgewiesen) als Bruttoendbetrag inkl. MwSt. und inkl. Genehmigung mit Ausnahme des Punktes der im nächsten Abschnitt angegeben wird.
Nachberechnung
Albatros Umzüge ist berechtigt, eine Nachberechnung durchzuführen, wenn sich nach Bestellung Änderungen ergeben, die den Preis erhöhen. Insbesondere dann, wenn bei der Halteverbotszone eine zusätzliche Beschilderung (z.B. bei engen Straßen) aufgestellt werden muss.
Oder durch die Stadt eine Sondernutzungsgebühr erhoben wird.
Zahlung
Die Zahlung, der bei der Bestellung vereinbarten Summe, muss per Vorab-Überweisung, auf das in der Auftragsbestätigung genannte Konto überwiesen werden. Albatros Umzüge haftet nicht für die Richtigkeit der Bankverbindung.
Reklamation
Eine Reklamation einer Halteverbotszone muss immer spätestens am Gültigkeitstag mit Beweisfoto erfolgen, andernfalls wird die Reklamation generell abgewiesen.
Aufstellung der Halteverbotszone
Die Aufstellung und Abholung der Halteverbotszone übernimmt in jedem Falle Albatros Umzüge oder ein durch Albatros Umzüge beauftragtes Unternehmen. Sollte einmal der gewünschte Aufstellungsort der Halteverbotszone nicht geeignet sein, so kann Albatros Umzüge einen Ausweichort nehmen. Dieser darf bis zu 50 m vom eigentlichen Aufstellungsort entfernt sein, ohne das es eine Benachrichtigung an den Kunden bedarf. Bei weiterer Entfernung muss der Kunde benachrichtigt werden.
Ablehnung der Genehmigung
Albatros Umzüge beantragt die Genehmigung für die Halteverbotszone beim zuständigen Amt. Die Erteilung dieser Genehmigung obliegt dem zuständigen Amt. Im Falle einer Ablehnung wird der Kunde benachrichtigt. In diesem Falle ist Albatros UmzügeE berechtigt, für die bereits erbrachten Leistungen und eine Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen bzw. bei einer eventuellen Rückerstattung zu berücksichtigen.
Haftungsausschluss bei Diebstahl einer Halteverbotszone
Albatros Umzüge haftet nicht für Schäden und Folgeschäden die durch Diebstahl einer Halteverbotszone verursacht werden bzw. worden sind. Sollte eine Halteverbotszone am Bestimmungsort gestohlen worden sein, so muss der Kunde Albatros Umzüge umgehend informieren. Sollte die Zeitspanne zum Gültigkeitsdatum noch ausreichend sein, so muss Albatros Umzüge versuchen eine neue Halteverbotszone aufzustellen.
Vorgehensweise bei blockierter Halteverbotszone
Sollte die Halteverbotszone am Gültigkeitstag und -Uhrzeit blockiert sein, so sind Sie berechtigt die Polizei anzurufen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Halteverbotszone rechtzeitig bei uns beantragt haben und Ihnen die von uns zugesandten Papiere vorliegen. Die Polizei wird immer in erster Linie versuchen, den Halter des KFZ heraus zu finden und Ihn dann ggf. Bitten das Fahrzeug zu entfernen. Wenn der Halter nicht im näheren Bereich wohnt, dann kann das Fahrzeug versetzt bzw. abgeschleppt werden.
Kosten für die Entfernung eines Fahrzeuges
Die Kosten für die Entfernung eines Fahrzeuges trägt in erster Linie der Kfz-Halter. Sollte der Halter die Zahlung verweigern (insbesondere bei Halter die im Ausland Ihren Wohnsitz haben) so sieht der Gesetzgeber vor, dass in zweiter Linie der Nutzniesser der Halteverbotszone die Rechnung übernehmen muss. Bitte überlegen Sie genau ob Sie Autos entfernen lassen oder nicht. Der Nutzniesser einer Halteverbotszone ist immer der Kunde. Albatros Umzüge haftet nicht für solche Rechnungen bzw. Schäden. Die Rechnung muss vom Kunden (Nutzniesser) bezahlt werden und kann nicht von Albatros Umzüge zurück verlangt werden.
Haftung
Die Haftung seitens Albatros Umzüge ist auf Höhe des vereinbartem Entgeltes der zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistung beschränkt. Es kann kein Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistung, unvollständiger Leistung, Verzögerungen und dessen Folgen oder wegen sonstigen Folgeschäden geltend gemacht werden. Der Kunde kann lediglich eine Minderung des Entgeltes bzw. eine Rückerstattung des Entgeltes beantragen. Die Beantragung muss in jedem Falle schriftlich und mit ausführlicher Angabe der Gründe erfolgen. Die Zustimmung einer Rückerstattung oder Minderung des Entgeltes obliegt Albatros UmzügeE.
Stornierungsgebühr
Stornierungen werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 € berechnet. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem tatsächlichem Aufwand und kann bei bereits erfolgter Leistung 100% des Rechnungsbetrages entsprechen. Für den Fall einer 100%igen Berechnung entfällt die Bearbeitungsgebühr.
Speicherung persönlicher Angaben bzw. Daten
Der Kunde stimmt einer Speicherung seiner Daten zu. Die Daten dürfen von Albatros Umzüge für die Auftragsabwicklung verwendet werden. Auch dürfen die Daten an weitere Unternehmen weiter geleitet werden, wenn diese Unternehmen mit der Auftragsabwicklung, der vom Kunden beauftragten Dienstleistung, direkt zu tun haben. Eine Weitergabe der Daten wird ausgeschlossen. Albatros Umzüge darf die Daten ausschließlich zur Auftragsabwicklung und für interne statistischen Zwecke verwenden.
Sonstige Bedingungen
Sonstige Bedingungen bestehen nicht. Sollte eine Bedingung ganz oder teilweise nicht rechtsmäßig sein, so bestehen die anderen Bedingungen weiter.
Bei nicht aufgeführten Bedingung tritt das deutsche Recht in Kraft.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Berlin.